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Aktuelle Version vom 10. August 2021, 17:15 Uhr
Flurbereinigungsgericht Magdeburg, Urteil vom 14.03.2012 - 8 K 2/10 (Lieferung 2013)
Aktenzeichen | 8 K 2/10 | Entscheidung | Urteil | Datum | 14.03.2012 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Magdeburg | Veröffentlichungen | Lieferung | 2013 |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Der Begriff "ländliche Grundstücke" wird in § 87 Abs. 1 FlurbG im Gegensatz zu "städtischen Grundstücken" gebraucht und soll nur zum Ausdruck bringen, dass die Grundstücke im ländlichen und nicht in ganz oder vorherrschend städtisch geprägten Bereichen liegen müssen. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 4 - zu § 6 Abs. 1 FlurbG.