FlurbG:§ 4/43: Unterschied zwischen den Versionen

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23{{Tab}}Die AVLE waren – unabhängig davon, ob sie derzeit im Einzelnen noch Geltung besitzen – jedenfalls zum Zeitpunkt der Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens K.-O. für die Flurbereinigungsbehörde verbindlich. § 7a der Bekanntmachung der Staatsregierung über die amtliche Veröffentlichung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Staatsregierung und der Staatsministerien (VeröffBek) vom 6. November 2001 (GVBl S. 730, BayRS 1140-1-S), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 4. Dezember 2007 (GVBl S. 860), der regelt, dass alle bis zum Ablauf des 31. Dezember 2007 erlassenen veröffentlichten Verwaltungsvorschriften außer Kraft treten, sofern sie nicht in der „Datenbank Bayern-Recht“ digital erfasst sind, trat erst am 1. Januar 2008 in Kraft.
23{{Tab}}Die AVLE waren – unabhängig davon, ob sie derzeit im Einzelnen noch Geltung besitzen – jedenfalls zum Zeitpunkt der Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens K.-O. für die Flurbereinigungsbehörde verbindlich. § 7a der Bekanntmachung der Staatsregierung über die amtliche Veröffentlichung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Staatsregierung und der Staatsministerien (VeröffBek) vom 6. November 2001 (GVBl S. 730, BayRS 1140-1-S), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 4. Dezember 2007 (GVBl S. 860), der regelt, dass alle bis zum Ablauf des 31. Dezember 2007 erlassenen veröffentlichten Verwaltungsvorschriften außer Kraft treten, sofern sie nicht in der "Datenbank Bayern-Recht“ digital erfasst sind, trat erst am 1. Januar 2008 in Kraft.





Version vom 10. August 2021, 17:13 Uhr

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