LwAnpG:§ 64/61: Unterschied zwischen den Versionen

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|text = Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich auf der Grundlage des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. März 2003 (BVerwG 9 C 5.02 – BVerwGE 118, 91) die - hinreichend breite - Vergleichsgrundlage im Ergebnis weitgehend auf „Bereinigungsfälle“ beschränkt.
|text = Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich auf der Grundlage des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. März 2003 (BVerwG 9 C 5.02 – BVerwGE 118, 91) die - hinreichend breite - Vergleichsgrundlage im Ergebnis weitgehend auf "Bereinigungsfälle“ beschränkt.
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Version vom 10. August 2021, 17:12 Uhr

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