LwAnpG:§ 64/51: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 10. August 2021, 16:58 Uhr

Flurbereinigungsgericht Weimar, Urteil vom 05.06.2002 - 7 F 950/00

Aktenzeichen 7 F 950/00 Entscheidung Urteil Datum 05.06.2002
Gericht Flurbereinigungsgericht Weimar Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Im Rahmen der Ermittlung der Antragsbefugnis nach § 64 Satz 1 LwAnpG entfällt die Bindungswirkung eines Vermögenszuordnungsbescheids, der das Gebäudeeigentum einer aus der Umwandlung oder Teilung einer LPG hervorgegangenen Gesellschaft bzw. Genossenschaft feststellt, nicht, wenn eine zivilgerichtliche Entscheidung ergeht, die die Unwirksamkeit der Umwandlung oder Teilung feststellt.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 2 - zu § 60 LwAnpG.