LwAnpG:§ 64/57: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 10. August 2021, 16:58 Uhr

Flurbereinigungsgericht Greifswald, Urteil vom 27.04.2005 - 9 K 2/03

Aktenzeichen 9 K 2/03 Entscheidung Urteil Datum 27.04.2005
Gericht Flurbereinigungsgericht Greifswald Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Investitionen, die vor Aufhebung des § 18 LPG-G 1982 mit Wirkung vom 01. Juli 1990 begonnen wurden, begründen Gebäudesondereigentum, wenn ihre spätere Realisierung nicht stecken blieb.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RZF - 56 - zu § 64 LwAnpG.