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Aktuelle Version vom 10. August 2021, 16:58 Uhr
Flurbereinigungsgericht Greifswald, Urteil vom 27.04.2005 - 9 K 2/03
Aktenzeichen | 9 K 2/03 | Entscheidung | Urteil | Datum | 27.04.2005 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Greifswald | Veröffentlichungen | Lieferung | N/A |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Investitionen, die vor Aufhebung des § 18 LPG-G 1982 mit Wirkung vom 01. Juli 1990 begonnen wurden, begründen Gebäudesondereigentum, wenn ihre spätere Realisierung nicht stecken blieb. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RZF - 56 - zu § 64 LwAnpG.