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Aktuelle Version vom 10. August 2021, 16:57 Uhr
Flurbereinigungsgericht München, Beschluss vom 08.05.2013 - 13 AS 13.406 (Lieferung 2014)
Aktenzeichen | 13 AS 13.406 | Entscheidung | Beschluss | Datum | 08.05.2013 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht München | Veröffentlichungen | Lieferung | 2014 |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | § 88 Nr. 1 Satz 1 und § 5 Abs. 1 FlurbG einschließlich der entsprechenden bayerischen Verwaltungsvorschriften stellen es der oberen Flurbereinigungsbehörde grundsätzlich frei, in welcher Form sie die vorgeschriebene Aufklärung der beteiligten Eigentümer vornehmen will. § 5 FlurbG dient dem Zweck, die Beteiligten hinreichend über die Planungsabsichten der Behörde zu informieren. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 31 - zu § 5 Abs. 1 FlurbG.