LwAnpG:§ 61 Abs. 1/1: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 10. August 2021, 16:57 Uhr


Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 70. Senat, Beschluss vom 21.03.2016 - OVG 70 S 2.15 (Lieferung 2017)

Aktenzeichen OVG 70 S 2.15 Entscheidung Beschluss Datum 21.03.2016
Gericht Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 70. Senat Veröffentlichungen Lieferung 2017

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. In Verfahren nach dem LwAnpG bildet § 63 Abs. 2 LwAnpG i. V. m. § 63 Abs. 1 FlurbG die Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer vorzeitigen Ausführungsanordnung.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 19 - zu § 63 Abs. 2 LwAnpG.