LwAnpG:§ 58/1: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 10. August 2021, 16:56 Uhr


Flurbereinigungsgericht Greifswald, Urteil vom 27.04.2005 - 9 K 2/03

Aktenzeichen 9 K 2/03 Entscheidung Urteil Datum 27.04.2005
Gericht Flurbereinigungsgericht Greifswald Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Ein (auf Grund Art. 233 § 2a EGBGB) rechtskräftig festgestelltes Besitzrecht bewirkt keine zwingende Vorgabe zur Gestaltung der Abfindung; maßgebend ist, welche Funktionsflächen im Sinne des § 22 Absatz 3 in Verbindung mit § 12 Absatz 3 Satz 2 SachenRBerG Gebäude und bauliche Anlagen benötigen.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RZF - 56 - zu § 64 LwAnpG.