LwAnpG:§ 57/4: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 10. August 2021, 16:55 Uhr


Flurbereinigungsgericht Greifswald, Urteil vom 11.11.2005 - 9 K 6/03 (Lieferung 2008)

Aktenzeichen 9 K 6/03 Entscheidung Urteil Datum 11.11.2005
Gericht Flurbereinigungsgericht Greifswald Veröffentlichungen Lieferung 2008

Leitsätze

1. Bei der Wertermittlung nach § 19 Abs. 2 Sachenrechtsbereinigungsgesetz bleibt die Tatsache der Bebauung und Nutzung außer Betracht; bei der Bewertung als baureifes Land ist die bauliche Nutzung, die sich aus der konkreten Lage des Grundstücks ergibt, mit zu berücksichtigen.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 2 - zu § 58 Abs. 1 LwAnpG.