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Aktuelle Version vom 10. August 2021, 15:55 Uhr
Flurbereinigungsgericht Greifswald, Urteil vom 11.11.2005 - 9 K 6/03 (Lieferung 2008)
| Aktenzeichen | 9 K 6/03 | Entscheidung | Urteil | Datum | 11.11.2005 |
|---|---|---|---|---|---|
| Gericht | Flurbereinigungsgericht Greifswald | Veröffentlichungen | Lieferung | 2008 |
Leitsätze
| 1. | Bei der Wertermittlung nach § 19 Abs. 2 Sachenrechtsbereinigungsgesetz bleibt die Tatsache der Bebauung und Nutzung außer Betracht; bei der Bewertung als baureifes Land ist die bauliche Nutzung, die sich aus der konkreten Lage des Grundstücks ergibt, mit zu berücksichtigen. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 2 - zu § 58 Abs. 1 LwAnpG.