FlurbG:§ 63 Abs. 1/17: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 10. August 2021, 16:54 Uhr

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 70. Senat, Beschluss vom 21.03.2016 - OVG 70 S 2.15 (Lieferung 2017)

Aktenzeichen OVG 70 S 2.15 Entscheidung Beschluss Datum 21.03.2016
Gericht Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 70. Senat Veröffentlichungen Lieferung 2017

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Gerade für den Fall der Anfechtung des Flurbereinigungsplanes dient die vorzeitige Ausführungsanordnung der Beschleunigung des Verfahrens.
2. Bei der nach § 63 Abs. 2 LwAnpG i. V. m. § 63 Abs. 1 FlurbG im Ermessen der Behörde stehenden Entscheidung sind die Vor- und Nachteile unter Betrachtung der Anzahl und Bedeutung noch nicht entschiedener Beschwerden und die Möglichkeit, dass bei deren Erfolg eine Änderung des Planes erforderlich werden kann, sorgfältig gegeneinander abzuwägen.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 19 - zu § 63 Abs. 2 LwAnpG.