FlurbG:§ 64/39: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 10. August 2021, 16:54 Uhr


Flurbereinigungsgericht Magdeburg, Beschluss vom 20.02.2019 - 8 R 1/18 = Internetportal Landesrecht Sachsen-Anhalt: https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/perma?d=JURE190008856 (Lieferung 2021)

Aktenzeichen 8 R 1/18 Entscheidung Beschluss Datum 20.02.2019
Gericht Flurbereinigungsgericht Magdeburg Veröffentlichungen = Internetportal Landesrecht Sachsen-Anhalt: https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/perma?d=JURE190008856  Lieferung 2021

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. An die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Ausführungsanordnung gemäß § 61 FlurbG sind nur geringe Anforderungen zu stellen. (Rn 14) (Amtlicher Leitsatz)

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 14 - zu § 61 FlurbG.