FlurbG:§ 52 Abs. 3/5: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 10. August 2021, 16:53 Uhr


Bundesfinanzhof, Urteil vom 22.10.2014 - II R 10/14 (Lieferung 2016)

Aktenzeichen II R 10/14 Entscheidung Urteil Datum 22.10.2014
Gericht Bundesfinanzhof Veröffentlichungen Lieferung 2016

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Eine Landzuteilung im Flurbereinigungsverfahren ist gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. a GrEStG grunderwerbsteuerfrei, soweit der Wert der dem Teilnehmer bei Beendigung zugeteilten Grundstücke nicht den Wert der von ihm eingebrachten Grundstücke übersteigt.
2. Dies gilt auch, wenn ein Teilnehmer der Flurbereinigung einerseits durch Landverzichtserklärung eines anderen Teilnehmers gemäß § 52 Abs. 3 Satz 2 FlurbG einen Abfindungsanspruch in Land erwirbt und zum anderen für von ihm selbst in das Flurbereinigungsverfahren eingebrachte Grundstücke zugunsten eines Dritten auf eine Abfindung in Land verzichtet.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 19 - zu § 52 Abs. 1 FlurbG.