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Aktuelle Version vom 10. August 2021, 16:51 Uhr
Flurbereinigungsgericht Kassel, Urteil vom 14.12.2004 - 23 F 2316/04
Aktenzeichen | 23 F 2316/04 | Entscheidung | Urteil | Datum | 14.12.2004 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Kassel | Veröffentlichungen | Lieferung | N/A |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Bei der Anlegung des neuen Wegenetzes im Rahmen der Aufgaben aus § 37 Abs. 1 und 2 FlurbG ist auch der Erholungswert zu fördern, z. B. durch Reit- und Fahrradwegen. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RZF - 38 - zu § 4 FlurbG.