FlurbG:§ 37 Abs. 1/56: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 10. August 2021, 16:51 Uhr

Flurbereinigungsgericht Kassel, Urteil vom 14.12.2004 - 23 F 2316/04

Aktenzeichen 23 F 2316/04 Entscheidung Urteil Datum 14.12.2004
Gericht Flurbereinigungsgericht Kassel Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Bei der Anlegung des neuen Wegenetzes im Rahmen der Aufgaben aus § 37 Abs. 1 und 2 FlurbG ist auch der Erholungswert zu fördern, z. B. durch Reit- und Fahrradwegen.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RZF - 38 - zu § 4 FlurbG.