FlurbG:§ 31/1: Unterschied zwischen den Versionen

Keine Kategorien vergebenBearbeiten
imported>Unknown user
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
K (Textersetzung - „ “ durch „ “)
Zeile 11: Zeile 11:
}}
}}
{{RzF/Leitsatz
{{RzF/Leitsatz
|text = Teilnehmer eines Flurbereinigungsverfahrens, die nach den Vorgaben und unter der Kontrolle der landwirtschaftlichen Sachverständigen als deren Gehilfen im Wertermittlungsverfahren Bodenproben ziehen, werden regelmäßig nicht entscheidungsbezogen und damit unzulässig i.S.v. § 20 Abs. 1 LVwVfG tätig.
|text = Teilnehmer eines Flurbereinigungsverfahrens, die nach den Vorgaben und unter der Kontrolle der landwirtschaftlichen Sachverständigen als deren Gehilfen im Wertermittlungsverfahren Bodenproben ziehen, werden regelmäßig nicht entscheidungsbezogen und damit unzulässig i.S.v. § 20 Abs. 1 LVwVfG tätig.
}}
}}
{{RzF/Leitsatz
{{RzF/Leitsatz

Version vom 10. August 2021, 16:51 Uhr

Keine Kategorien vergebenBearbeiten