FlurbG:§ 30/8: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 10. August 2021, 16:50 Uhr


Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 04.02.2016 - 13 A 15.438 = RdL 182-183 (Leitsatz und Gründe) (Lieferung 2017)

Aktenzeichen 13 A 15.438 Entscheidung Urteil Datum 04.02.2016
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen RdL 182-183 (Leitsatz und Gründe)  Lieferung 2017

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Bezüglich der nach § 12 Abs. 1 Satz 1 FlurbG für die Ermittlung der Beteiligten maßgebenden Eintragungen im Grundbuch gilt die Vermutung des § 891 BGB. Für den Verlauf der Grundstücksgrenzen ist nach § 30 FlurbG die Eintragung im Liegenschaftskataster maßgebend.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 14 - zu § 12 FlurbG.