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Aktuelle Version vom 10. August 2021, 16:50 Uhr
Flurbereinigungsgericht Greifswald, Urteil vom 28.01.2009 - 9 K 25/05 = NordÖR 2009, 324 (Leitsatz, red. Leitsatz) (Lieferung 2010)
Aktenzeichen | 9 K 25/05 | Entscheidung | Urteil | Datum | 28.01.2009 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Greifswald | Veröffentlichungen | = NordÖR 2009, 324 (Leitsatz, red. Leitsatz) | Lieferung | 2010 |
Leitsätze
1. | Fehlt eine Nachfrage nach außerlandwirtschaftlicher Nutzung und dient mithin die Nachfrage nach ortsnahen landwirtschaftlichen Flächen überwiegend landwirtschaftlichen Zwecken, so steht dies der Einschätzung dieser Flächen als begünstigtes Agrarland im Sinne des § 4 Absatz 1 Nr. 2 Wertermittlungsverordnung entgegen. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 17 - zu § 27 FlurbG.