FlurbG:§ 28 Abs. 1/52: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 10. August 2021, 16:50 Uhr

Flurbereinigungsgericht Greifswald, Urteil vom 28.01.2009 - 9 K 25/05 = NordÖR 2009, 324 (Leitsatz, red. Leitsatz) (Lieferung 2010)

Aktenzeichen 9 K 25/05 Entscheidung Urteil Datum 28.01.2009
Gericht Flurbereinigungsgericht Greifswald Veröffentlichungen = NordÖR 2009, 324 (Leitsatz, red. Leitsatz)  Lieferung 2010

Leitsätze

1. Fehlt eine Nachfrage nach außerlandwirtschaftlicher Nutzung und dient mithin die Nachfrage nach ortsnahen landwirtschaftlichen Flächen überwiegend landwirtschaftlichen Zwecken, so steht dies der Einschätzung dieser Flächen als begünstigtes Agrarland im Sinne des § 4 Absatz 1 Nr. 2 Wertermittlungsverordnung entgegen.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 17 - zu § 27 FlurbG.