FlurbG:§ 41 Abs. 1/16: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 10. August 2021, 16:49 Uhr

Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 18.07.2005 - 13 A 03.1852

Aktenzeichen 13 A 03.1852 Entscheidung Urteil Datum 18.07.2005
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Das in § 2 Abs. 1 Satz 2 FlurbG festgelegte Territorialprinzip beschränkt die Befugnis einer Teilnehmergemeinschaft zur Herstellung gemeinschaftlicher Anlagen sowie die Planfeststellungssbefugnis nach § 41 Abs. 1 FlurbG auf das Flurbereinigungsgebiet.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RZF - 4 - zu § 2 Abs. 1 FlurbG.