FlurbG:§ 28 Abs. 2/7: Unterschied zwischen den Versionen

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|text = Da die Fläche eines größtenteils mit einer einfachen Spritzdecke versehenen Privatwegs landwirtschaftlich nicht unmittelbar nutzbar ist, kann ihr kein „Nutzwert bei gemeinüblicher ordnungsgemäßer Bewirtschaftung“ nach [[FlurbG#28|§ 28]] Abs. 1 Satz 1 FlurbG beigemessen werden. Es ist deshalb ausreichend, den sog. Restwert von Wertzahl 1 anzusetzen.
|text = Da die Fläche eines größtenteils mit einer einfachen Spritzdecke versehenen Privatwegs landwirtschaftlich nicht unmittelbar nutzbar ist, kann ihr kein „Nutzwert bei gemeinüblicher ordnungsgemäßer Bewirtschaftung“ nach [[FlurbG#28|§ 28]] Abs. 1 Satz 1 FlurbG beigemessen werden. Es ist deshalb ausreichend, den sog. Restwert von Wertzahl 1 anzusetzen.
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Version vom 10. August 2021, 16:49 Uhr

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