FlurbG:§ 19 Abs. 1/35: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 10. August 2021, 16:32 Uhr


Flurbereinigungsgericht Magdeburg, Urteil vom 17.07.2003 - 8 K 2/03 (Lieferung 2013)

Aktenzeichen 8 K 2/03 Entscheidung Urteil Datum 17.07.2003
Gericht Flurbereinigungsgericht Magdeburg Veröffentlichungen Lieferung 2013

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. § 19 Abs. 1 FlurbG belässt der Teilnehmergemeinschaft kein Ermessen hinsichtlich der Erhebung von Beiträgen, sofern die Ausführungskosten nicht durch Zuschüsse Dritter abgedeckt sind, weil die Teilnehmergemeinschaft andere Finanzierungsmöglichkeiten als die der Beitragserhebung nicht hat.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 1 - zu § 62 LwAnpG.