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Aktuelle Version vom 10. August 2021, 16:32 Uhr
Flurbereinigungsgericht Magdeburg, Urteil vom 17.07.2003 - 8 K 2/03 (Lieferung 2013)
Aktenzeichen | 8 K 2/03 | Entscheidung | Urteil | Datum | 17.07.2003 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Magdeburg | Veröffentlichungen | Lieferung | 2013 |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | § 19 Abs. 1 FlurbG belässt der Teilnehmergemeinschaft kein Ermessen hinsichtlich der Erhebung von Beiträgen, sofern die Ausführungskosten nicht durch Zuschüsse Dritter abgedeckt sind, weil die Teilnehmergemeinschaft andere Finanzierungsmöglichkeiten als die der Beitragserhebung nicht hat. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 1 - zu § 62 LwAnpG.