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Aktuelle Version vom 10. August 2021, 16:31 Uhr
Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 27.07.2019 - 13 A 17.2155 (Lieferung 2021)
Aktenzeichen | 13 A 17.2155 | Entscheidung | Urteil | Datum | 27.07.2019 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht München | Veröffentlichungen | Lieferung | 2021 |
Leitsätze
1. | Das Kosteninteresse des einzelnen Beteiligten ist zwar bei der Durchführung des Flurbereinigungsverfahrens zu berücksichtigen, bildet aber in der Regel kein Einleitungshindernis, da es nicht zu den gesetzlichen Anordnungsvoraussetzungen gehört. (Amtlicher Leitsatz) (Rn 22) |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 26 - zu § 1 FlurbG.