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Aktuelle Version vom 10. August 2021, 16:31 Uhr
Flurbereinigungsgericht Magdeburg, Urteil vom 17.07.2003 - 8 K 2/03 (Lieferung 2013)
Aktenzeichen | 8 K 2/03 | Entscheidung | Urteil | Datum | 17.07.2003 |
---|---|---|---|---|---|
Gericht | Flurbereinigungsgericht Magdeburg | Veröffentlichungen | Lieferung | 2013 |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Der Erhebung von Vorschüssen auf Beiträge nach §§ 63 Abs. 2 LwAnpG, § 19 Abs. 1 FlurbG steht § 62 LwAnpG nicht im Wege, weil die nach dieser Regelung vom Staat aufzubringenden Kosten nicht die Ausführungskosten i.S.d. § 105 FlurbG erfasst. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 1 - zu § 62 LwAnpG.