FlurbG:§ 138 Abs. 1 Satz 2/148: Unterschied zwischen den Versionen

Keine Kategorien vergebenBearbeiten
imported>Unknown user
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
K (Textersetzung - „ “ durch „ “)
Zeile 16: Zeile 16:
}}
}}
{{RzF/Leitsatz
{{RzF/Leitsatz
|text = Die Abweisung einer Klage als unzulässig stellt einen Verfahrensmangel dar, wenn die Möglichkeit einer Rechtsverletzung nicht aufgrund einer fehlerhaften Beurteilung der materiellen Rechtslage, sondern aufgrund einer unzutreffenden Beurteilung gerade der prozessualen Anforderungen des § 42 Abs. 2 VwGO ausgeschlossen wird.
|text = Die Abweisung einer Klage als unzulässig stellt einen Verfahrensmangel dar, wenn die Möglichkeit einer Rechtsverletzung nicht aufgrund einer fehlerhaften Beurteilung der materiellen Rechtslage, sondern aufgrund einer unzutreffenden Beurteilung gerade der prozessualen Anforderungen des § 42 Abs. 2 VwGO ausgeschlossen wird.
}}
}}
{{RzF/Leitsatz
{{RzF/Leitsatz

Version vom 10. August 2021, 16:31 Uhr

Keine Kategorien vergebenBearbeiten