FlurbG:§ 19 Abs. 3/23: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 10. August 2021, 16:31 Uhr


Flurbereinigungsgericht Magdeburg, Urteil vom 17.07.2003 - 8 K 2/03 (Lieferung 2013)

Aktenzeichen 8 K 2/03 Entscheidung Urteil Datum 17.07.2003
Gericht Flurbereinigungsgericht Magdeburg Veröffentlichungen Lieferung 2013

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Ein Anspruch auf Befreiung von Vorschüssen auf Beiträge nach § 19 Abs. 3 FlurbG kommt nur in Betracht, wenn der Teilnehmer offensichtlich überhaupt keine Vorteile aus der Flurbereinigung ziehen kann.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 1 - zu § 62 LwAnpG.