FlurbG:§ 19 Abs. 3/20: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 10. August 2021, 16:30 Uhr


Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 01.12.2005 - BVerwG 10 B 44.05 = NVwZ - RR 2006,754 (red. Leitsatz und Gründe) (Lieferung 2010)

Aktenzeichen BVerwG 10 B 44.05 Entscheidung Beschluss Datum 01.12.2005
Gericht Bundesverwaltungsgericht Veröffentlichungen NVwZ - RR 2006,754 (red. Leitsatz und Gründe)  Lieferung 2010

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Anders als im Fall des § 19 Abs. 3 FlurbG, der für die Beitragsbefreiung auf die Verhältnisse des einzelnen Teilnehmers abstellt und dessen Freistellung ermöglicht, geht es im Rahmen von § 19 Abs. 1 FlurbG um die Vorteile, die der Gesamtheit der Teilnehmer aus der Flurbereinigung erwachsen.

Anmerkung


Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 30 - zu § 19 Abs. 1 FlurbG.