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17{{Tab}}Letztendlich kann diese Frage aber offen bleiben, weil die Änderung jedenfalls erforderlich nach [[FlurbG#60|§ 60]] Abs. 1 Satz 2 FlurbG war. Die Flurbereinigungsbehörde – in Bayern nach Art. 2 Abs. 1 Satz 2 AGFlurbG die Teilnehmergemeinschaft – kann danach unabhängig von einem Widerspruch auch andere Änderungen des Flurbereinigungsplans vornehmen, wenn sie diese für erforderlich hält. Bei der hier gebotenen Ermessensentscheidung sind die Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit einer Plankorrektur an den verfahrensbestimmenden Planungszielen und Abfindungsgrundsätzen der [[FlurbG#1|§ 1]], [[FlurbG#37|§ 37]], [[FlurbG#44|§ 44]] ff. FlurbG auszurichten (BVerwG vom 19.9.1989 BVerwGE 82, 313 = RdL 1990, 44 = [[FlurbG:§ 60 Abs. 1/18|RzF - 18 - zu § 60 Abs. 1 FlurbG]]; BayVGH vom 21.9.2009 Az. 13 A 08.1057 | 17{{Tab}}Letztendlich kann diese Frage aber offen bleiben, weil die Änderung jedenfalls erforderlich nach [[FlurbG#60|§ 60]] Abs. 1 Satz 2 FlurbG war. Die Flurbereinigungsbehörde – in Bayern nach Art. 2 Abs. 1 Satz 2 AGFlurbG die Teilnehmergemeinschaft – kann danach unabhängig von einem Widerspruch auch andere Änderungen des Flurbereinigungsplans vornehmen, wenn sie diese für erforderlich hält. Bei der hier gebotenen Ermessensentscheidung sind die Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit einer Plankorrektur an den verfahrensbestimmenden Planungszielen und Abfindungsgrundsätzen der [[FlurbG#1|§ 1]], [[FlurbG#37|§ 37]], [[FlurbG#44|§ 44]] ff. FlurbG auszurichten (BVerwG vom 19.9.1989 BVerwGE 82, 313 = RdL 1990, 44 = [[FlurbG:§ 60 Abs. 1/18|RzF - 18 - zu § 60 Abs. 1 FlurbG]]; BayVGH vom 21.9.2009 Az. 13 A 08.1057 <juris>; Schwantag in Schwantag/Wingerter, FlurbG, 8. Aufl. 2008, RdNr. 3a zu § 60). Das bedeutet, dass zunächst festgestellt werden muss, ob die in [[FlurbG#44|§ 44]] FlurbG normierten Grundsätze beachtet sind. Der subjektivrechtliche Schutz vor rechtswidrigen Planänderungen setzt voraus, dass der Anspruch des von der Änderung betroffenen Teilnehmers auf eine wertgleiche und zweckmäßig gestaltete Abfindung verletzt ist. Dies ist vorliegend jedoch nicht der Fall. | ||
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