FlurbG:§ 54 Abs. 1/3: Unterschied zwischen den Versionen

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|text = Das Flurbereinigungsgesetz schreibt für eine solche Geldabfindung keine bestimmte Schätz- oder Wertermittlungsmethode vor (wie BVerwG, Beschluß vom 23.10.1979 - BVerwG 5 CB 76.77 - <Buchholz 424.01 [[FlurbG#28|§ 28]] FlurbG Nr. 4>).
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Version vom 10. August 2021, 16:15 Uhr

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