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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:58 Uhr
Flurbereinigungsgericht Koblenz, Urteil vom 10.04.2019 - 9 C 10748/18.OVG = juris (Lieferung 2020)
Aktenzeichen | 9 C 10748/18.OVG | Entscheidung | Urteil | Datum | 10.04.2019 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Koblenz | Veröffentlichungen | = juris | Lieferung | 2020 |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Nachteilen für einen ökologisch wirtschaftenden Betrieb infolge des Verlustes humusreicher Böden ist gegebenenfalls durch einen Ausgleich nach § 51 FlurbG für zusätzliche Aufwendungen zur Humusanreicherung bei den Abfindungsflurstücken Rechnung zu tragen. (Amtlicher Leitsatz) |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 27 - zu § 27 FlurbG.