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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:58 Uhr
Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen - Flurbereinigungsgericht, Urteil vom 29.01.2018 - 7 C 5/17.F (Lieferung 2020)
Aktenzeichen | 7 C 5/17.F | Entscheidung | Urteil | Datum | 29.01.2018 |
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Gericht | Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen - Flurbereinigungsgericht | Veröffentlichungen | Lieferung | 2020 |
Leitsätze
1. | Es kommt nur auf die ordnungsgemäße öffentliche Bekanntmachung des entscheidenden Teils des Flurbereinigungsbeschlusses und dessen ordnungsgemäße Auslegung in der Flurbereinigungsgemeinde an, in der das beteiligte klägerische Grundstück liegt, nicht aber auf eine ord-nungsgemäße öffentliche Bekanntmachung und Auslegung in den umliegenden Gemeinden. (Redaktioneller Leitsatz) |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 7 - zu § 6 Abs. 2 FlurbG.