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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 144/30: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:58 Uhr

Flurbereinigungsgericht Mannheim, Urteil vom 20.09.2017 - 7 S 2032/14 = LSK 2017, Seite 129287= NVwZ-RR 2018, Seite 178 (Leitsatz) (Lieferung 2019)

Aktenzeichen 7 S 2032/14 Entscheidung Urteil Datum 20.09.2017
Gericht Flurbereinigungsgericht Mannheim Veröffentlichungen = LSK 2017, Seite 129287 = NVwZ-RR 2018, Seite 178 (Leitsatz)  Lieferung 2019

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Das Begehren auf eine Ergänzung des Zusammenlegungsplans durch weitere für erforderlich gehaltene Ausbaumaßnahmen (sog. unechte Ausbaubeschwerde) ist mit dem Widerspruch gegen den Zusammenlegungsplan und nicht etwa mit einer Leistungsklage gegen die Teilnehmergemeinschaft weiterzuverfolgen, da es an einer bindenden Festsetzung entsprechender Ausbaumaßnahmen, die mit einer Leistungsklage durchgesetzt werden könnten, gerade fehlt

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 9 - zu § 97 FlurbG.