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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:58 Uhr
Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 27.06.2017 - 13 A 16.2275 (Lieferung 2018)
Aktenzeichen | 13 A 16.2275 | Entscheidung | Urteil | Datum | 27.06.2017 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht München | Veröffentlichungen | Lieferung | 2018 |
Leitsätze
1. | Die Rücknahme eines Widerspruchs für den Fall, dass eine bestimmte Planänderung erfolgen wird, ist zulässig. Wird diese zunächst vorgenommene Planänderung aufgehoben, lebt der Widerspruch wieder auf. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 28 - zu § 60 Abs. 1 FlurbG.