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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:58 Uhr
Flurbereinigungsgericht Greifswald, Urteil vom 28.05.2013 - 9 K 3/10 (Lieferung 2018)
Aktenzeichen | 9 K 3/10 | Entscheidung | Urteil | Datum | 28.05.2013 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Greifswald | Veröffentlichungen | Lieferung | 2018 |
Leitsätze
1. | Für eine die Gleichwertigkeitsprüfung ergänzende Abwägungskontrolle, die auch den Abwägungsvorgang und die ordnungsgemäße Berücksichtigung aller einzelnen wertbildenden Faktoren in den Blick nimmt, ist im flurbereinigungsrechtlichen Verfahren angesichts des fehlenden subjektivrechtlichen Schutzes dieser Faktoren als solcher kein Raum. Ein qualifizierter Planwunsch gewährt einen subjektivrechtlichen Schutz, der über den strikten Anspruch auf wertgleiche Abfindung hinausgehen kann. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 124 - zu § 44 Abs. 2 FlurbG.