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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 29 Abs. 1/11: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:58 Uhr

Flurbereinigungsgericht Mannheim, Urteil vom 31.08.2016 - 7 S 1488/13 (Lieferung 2018)

Aktenzeichen 7 S 1488/13 Entscheidung Urteil Datum 31.08.2016
Gericht Flurbereinigungsgericht Mannheim Veröffentlichungen Lieferung 2018

Leitsätze

1. Ob ein Grundstück einen über den landwirtschaftlichen Nutzungswert hinausgehenden Verkehrswert als Bau- oder Bauerwartungsland hat, hängt von den örtlichen Verhältnissen ab. Nicht entscheidend ist, in welcher konkreten Weise das Grundstück im maßgebenden Zeitpunkt gerade genutzt wird; maßgebend sind vielmehr die vorhanden gewesenen Nutzungsmöglichkeiten. Dabei kommt es auch darauf an, ob einer faktisch in Betracht kommenden baulichen Nutzung - oder (wie hier) einer sogar bereits ausgeübten baulichen Nutzung - baurechtliche Vorschriften entgegenstehen.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 17 - zu § 32 FlurbG.