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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 134 Abs. 2/47: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:58 Uhr

Flurbereinigungsgericht Lüneburg, Urteil vom 08.07.2015 - 15 KF 6/13 = Entscheidungsdatenbank der Niedersächsischen Rechtsprechung: www.rechtsprechung.niedersachsen.de= LSK 2015, 460236 (Leitsatz)= Recht der Landwirtschaft (RdL) 2015, 302 ff. (Lieferung 2017)

Aktenzeichen 15 KF 6/13 Entscheidung Urteil Datum 08.07.2015
Gericht Flurbereinigungsgericht Lüneburg Veröffentlichungen = Entscheidungsdatenbank der Niedersächsischen Rechtsprechung: www.rechtsprechung.niedersachsen.de = LSK 2015, 460236 (Leitsatz) = Recht der Landwirtschaft (RdL) 2015, 302 ff.  Lieferung 2017

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Ist bei der Feststellung der Wertermittlungsergebnisse nach § 32 FlurbG eine Bewertung von Einlageflächen als Bauerwartungsland generell unterblieben, so kann ein Teilnehmer trotz bestandskräftiger Wertermittlung auch noch im Verfahren gegen den Flurbereinigungsplan einwenden, seine Einlageflächen seien zu Unrecht nicht als Bauerwartungsland bewertet worden.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 121 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG.