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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:57 Uhr
Flurbereinigungsgericht Magdeburg, Urteil vom 17.07.2003 - 8 K 2/03 (Lieferung 2013)
Aktenzeichen | 8 K 2/03 | Entscheidung | Urteil | Datum | 17.07.2003 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Magdeburg | Veröffentlichungen | Lieferung | 2013 |
Leitsätze
1. | Ein Beitragsbescheid kann nicht mit der Begründung angefochten werden, der Beschluss des Vorstandes über die Hebung von Beiträgen sei fehlerhaft, weil dieser infolge einer fehlerhaften Ladung zur Teilnehmerversammlung nicht ordnungsgemäß gewählt worden sei. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 1 - zu § 62 LwAnpG.