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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:57 Uhr
Flurbereinigungsgericht Greifswald, Urteil vom 22.02.2011 - 9 K 15/08 (Lieferung 2012)
Aktenzeichen | 9 K 15/08 | Entscheidung | Urteil | Datum | 22.02.2011 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Greifswald | Veröffentlichungen | Lieferung | 2012 |
Leitsätze
1. | Wird ein Widerspruch mehr als zwei Jahre nach Bekanntgabe des Bodenordnungsplanes eingelegt, ist das Ermessen der Behörde, Nachsicht zu gewähren, regelmäßig auf Null geschrumpft, so dass eine Nachsichtgewährung nicht mehr gerechtfertigt ist. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 23 - zu § 59 Abs. 2 FlurbG.