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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 59 Abs. 2/24: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:57 Uhr

Flurbereinigungsgericht Greifswald, Urteil vom 22.02.2011 - 9 K 15/08 (Lieferung 2012)

Aktenzeichen 9 K 15/08 Entscheidung Urteil Datum 22.02.2011
Gericht Flurbereinigungsgericht Greifswald Veröffentlichungen Lieferung 2012

Leitsätze

1. Die förmliche Zustellung der Ladung zum Anhörungs- und Bekanntgabetermin ist nicht zwingend. Es genügt die öffentliche Bekanntmachung der Ladung.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 23 - zu § 59 Abs. 2 FlurbG.