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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:57 Uhr
Flurbereinigungsgericht Greifswald, Urteil vom 22.02.2011 - 9 K 15/08 (Lieferung 2012)
Aktenzeichen | 9 K 15/08 | Entscheidung | Urteil | Datum | 22.02.2011 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Greifswald | Veröffentlichungen | Lieferung | 2012 |
Leitsätze
1. | Die förmliche Zustellung der Ladung zum Anhörungs- und Bekanntgabetermin ist nicht zwingend. Es genügt die öffentliche Bekanntmachung der Ladung. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 23 - zu § 59 Abs. 2 FlurbG.