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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:56 Uhr
Flurbereinigungsgericht Weimar, Urteil vom 28.11.2007 - 7 F 234/06 (Lieferung 2012)
Aktenzeichen | 7 F 234/06 | Entscheidung | Urteil | Datum | 28.11.2007 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Weimar | Veröffentlichungen | Lieferung | 2012 |
Leitsätze
1. | Sichert die Flurneuordnungsbehörde in einem Verfahren gemäß Landwirtschaftsanpassungsgesetz dem Bodeneigentümer verbindlich zu, dass er eine von ihm eingebrachte bestimmte Fläche des Verfahrensgebiets im Bodenordnungsplan zugeteilt bekommen wird, ist es grundsätzlich unerheblich, wie diese Fläche bewertet wird und entfällt diesbezüglich das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage gegen die Wertermittlung. |
2. | Maßgeblicher Zeitpunkt für eine dem Bodenordnungsplan vorausgehende Wertermittlung ist der Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht. Es kann nicht auf einen früheren Zeitpunkt – etwa den der Einleitung des Bodenordnungsverfahrens – abgestellt werden. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 67 - zu § 64 LwAnpG.