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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:56 Uhr
Flurbereinigungsgericht Greifswald, Urteil vom 28.01.2009 - 9 K 25/05 = NordÖR 2009, 324 (Leitsatz, red. Leitsatz) (Lieferung 2010)
Aktenzeichen | 9 K 25/05 | Entscheidung | Urteil | Datum | 28.01.2009 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Greifswald | Veröffentlichungen | = NordÖR 2009, 324 (Leitsatz, red. Leitsatz) | Lieferung | 2010 |
Leitsätze
1. | Teilnehmer sind befugt, bei noch fehlender Kenntnis von der späteren Landabfindung die Bewertung fremder Grundstücke anzufechten. Ist dem Teilnehmer die Landabfindung bekannt und mit einer Änderung aller Voraussicht nach nicht mehr zu rechnen, mangelt es an der Rechtfertigung dafür, sein Prüfungs- und Beanstandungsrecht auf weitere Grundstücke zu erstrecken. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 17 - zu § 27 FlurbG.