Zuletzt bearbeitet vor 3 Jahren
von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 141 Abs. 1/46: Unterschied zwischen den Versionen

imported>Unknown user
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:56 Uhr

Flurbereinigungsgericht Greifswald, Urteil vom 28.01.2009 - 9 K 25/05 = NordÖR 2009, 324 (Leitsatz, red. Leitsatz) (Lieferung 2010)

Aktenzeichen 9 K 25/05 Entscheidung Urteil Datum 28.01.2009
Gericht Flurbereinigungsgericht Greifswald Veröffentlichungen = NordÖR 2009, 324 (Leitsatz, red. Leitsatz)  Lieferung 2010

Leitsätze

1. Wird ein Teilnehmer im Übrigen in alter Lage abgefunden, so eröffnet bereits eine leichte Verschiebung der Grenze ein allgemeines Rechtsschutzinteresse und damit die Zulässigkeit einer Klage gegen die Wertermittlung.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 17 - zu § 27 FlurbG.