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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:56 Uhr
Flurbereinigungsgericht Greifswald, Urteil vom 28.01.2009 - 9 K 25/05 = NordÖR 2009, 324 (Leitsatz, red. Leitsatz) (Lieferung 2010)
Aktenzeichen | 9 K 25/05 | Entscheidung | Urteil | Datum | 28.01.2009 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Greifswald | Veröffentlichungen | = NordÖR 2009, 324 (Leitsatz, red. Leitsatz) | Lieferung | 2010 |
Leitsätze
1. | Hat die Behörde nicht die Möglichkeit zur Erhebung eines wirksamen Widerspruchs eingeräumt, so ist ein Vorverfahren aus Gründen der Prozessökonomie entbehrlich, wenn sich die Behörde auf die Klage eingelassen hat und deren Abweisung beantragt hat. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 17 - zu § 27 FlurbG.