imported>Unknown user Keine Bearbeitungszusammenfassung |
(kein Unterschied)
|
Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:56 Uhr
Flurbereinigungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.07.2009 - 70 S 2.08 (Lieferung 2010)
Aktenzeichen | 70 S 2.08 | Entscheidung | Beschluss | Datum | 24.07.2009 |
---|---|---|---|---|---|
Gericht | Flurbereinigungsgericht Berlin-Brandenburg | Veröffentlichungen | Lieferung | 2010 |
Leitsätze
1. | Die Heranziehung nur der Anlieger einer Straße in der Ortslage ist jeweils anhand der Ziele der konkreten Maßnahme zu beurteilen, ob diese der Gesamtheit der Teilnehmer des Verfahrens Vorteile bringt oder besonderen, enger begrenzten Zwecken der in einer konkreten Ortslage lebenden Teilnehmer oder gar nur der Anlieger dient. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 31 - zu § 19 Abs. 1 FlurbG.