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von Anonymer Benutzer

LwAnpG:§ 63 Abs. 2/12: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:56 Uhr

Flurbereinigungsgericht Greifswald, Urteil vom 02.10.2007 - 9 K 10/01 (Lieferung 2009)

Aktenzeichen 9 K 10/01 Entscheidung Urteil Datum 02.10.2007
Gericht Flurbereinigungsgericht Greifswald Veröffentlichungen Lieferung 2009

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. § 48 FlurbG ist in Bodenordnungsverfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz sinngemäß anzuwenden.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 4 - zu § 48 FlurbG.