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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:56 Uhr
Flurbereinigungsgericht Koblenz, Urteil vom 20.06.2006 - 9 C 11551/05.OVG (Lieferung 2007)
Aktenzeichen | 9 C 11551/05.OVG | Entscheidung | Urteil | Datum | 20.06.2006 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Koblenz | Veröffentlichungen | Lieferung | 2007 |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Halten die von der Flurbereinigungsbehörde angestellten agrarstrukturellen Erwägungen der rechtlichen Überprüfung stand, so rechtfertigt ein höheres Gebot nicht eine von dem Zweck der Flurbereinigung abweichende Zuteilung von Masseland. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 21 - zu § 59 Abs. 2 FlurbG.