Zuletzt bearbeitet vor 3 Jahren
von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 58 Abs. 3/3: Unterschied zwischen den Versionen

imported>Unknown user
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:55 Uhr

Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 25.03.2004 - 13 A 01.1464 = und 1465

Aktenzeichen 13 A 01.1464 Entscheidung Urteil Datum 25.03.2004
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen = und 1465  Lieferung N/A

Leitsätze

1. Planvereinbarungen bedürfen nicht der Genehmigung der oberen Flurbereinigungsbehörde.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 99 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG.