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von Anonymer Benutzer

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:55 Uhr


Oberverwaltungsgericht Frankfurt (Oder), Urteil vom 17.09.2003 - 8 D 35/01.G = NUR 2004, 183

Aktenzeichen 8 D 35/01.G Entscheidung Urteil Datum 17.09.2003
Gericht Oberverwaltungsgericht Frankfurt (Oder) Veröffentlichungen = NUR 2004, 183  Lieferung N/A

Leitsätze

1. Gegen eine Kombination der Unternehmensflurbereinigung mit einem Verfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 48 - zu § 87 Abs. 1 FlurbG.