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von Anonymer Benutzer

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:55 Uhr

Flurbereinigungsgericht Greifswald, Urteil vom 04.09.2003 - 9 K 29/02

Aktenzeichen 9 K 29/02 Entscheidung Urteil Datum 04.09.2003
Gericht Flurbereinigungsgericht Greifswald Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Es führt nicht zur Rechtswidrigkeit des Anordnungsbeschlusses, wenn das Verfahren auch einen Golfplatz erfasst.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 36 - zu § 134 Abs. 2 FlurbG.