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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 19 Abs. 3/19: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:55 Uhr


Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 11.03.1999 - 13 A 97.3115

Aktenzeichen 13 A 97.3115 Entscheidung Urteil Datum 11.03.1999
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Eine (teilweise) Befreiung von den Beiträgen setzt voraus, daß die Gesamtheit der Abfindungs- und Einlagegrundstücke eines Teilnehmers verglichen wird und sich hierbei ergibt, daß für die Abfindung im Vergleich zur Einlage überhaupt kein (oder nur ein unverhältnismäßig geringer) Vorteil eingetreten ist.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 29 - zu § 19 Abs. 1 FlurbG.