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von Anonymer Benutzer

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:54 Uhr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 09.07.1997 - BVerwG 11 C 2.97 = BVerwGE 105, 128= RdL 1998 S. 158

Aktenzeichen BVerwG 11 C 2.97 Entscheidung Urteil Datum 09.07.1997
Gericht Bundesverwaltungsgericht Veröffentlichungen BVerwGE 105, 128 = RdL 1998 S. 158  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Eine Ladung zu einer Aufklärungsversammlung erfordert nicht die Übersendung einer Gebietskarte.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 1 - zu § 56 Abs. 1 LwAnpG.