Zuletzt bearbeitet vor 3 Jahren
von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 37 Abs. 1/54: Unterschied zwischen den Versionen

imported>Unknown user
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:54 Uhr


Flurbereinigungsgericht Mannheim, Urteil vom 11.04.1996 - 7 S 3096/95 = RdL 1996 S. 261

Aktenzeichen 7 S 3096/95 Entscheidung Urteil Datum 11.04.1996
Gericht Flurbereinigungsgericht Mannheim Veröffentlichungen RdL 1996 S. 261  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Verdolungen (Verrohrungen) von Wasserläufen beeinträchtigen grundsätzlich das Wohl der Allgemeinheit.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 59 - zu § 36 Abs. 1 FlurbG.