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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 7 Abs. 1/22: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:54 Uhr


Flurbereinigungsgericht Magdeburg, Urteil vom 19.03.1996 - 8 K 3/94 = RdL 1997 S. 301

Aktenzeichen 8 K 3/94 = RdL 1997 S. 301 Entscheidung Urteil Datum 19.03.1996
Gericht Flurbereinigungsgericht Magdeburg Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Das Verfahrensgebiet ist so zu begrenzen (§ 63 Abs. 2 LwAnpG in Verbindung mit dem sinngemäß anzuwendenden § 7 Abs. 1 Satz 2 FlurbG), daß der Zweck des Bodenordnungsverfahrens aus § 64 LwAnpG (Vereinigung bisher selbständiger Eigentumspositionen bezüglich Grundstück und Gebäude zur Schaffung BGB-konformer Rechtsverhältnisse) möglichst vollkommen erreicht wird.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 1 - zu § 63 Abs. 2 LwAnpG.